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Einstufung von EU-Rahmenprogrammen als Zuschuss

Zuwendungen im Zusammenhang mit EU-Rahmenprogrammen, die den Teilnehmern für Forschungs- und Innovationstätigkeiten innerhalb der Rahmenprogramme der EU bereitgestellt werden, sind in der Regel als "echter" nicht umsatzsteuerbarer Zuschuss anzusehen.

BMF, Schreiben v. 16.6.2022 - III C 2 - S 7200/19/10001 :027.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de