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"Live-Stream"-Angebote können steuerbegünstigt sein

Anders als bei vorproduzierten Inhalten sind bei parallel oder anstelle von "Vor-Ort"-Veranstaltungen elektronisch verfügbare Live-Streaming-Angebote die einschlägigen Steuerbegünstigungen (zB Bildung, Gesundheit, Kunst und Kultur) anzu-wenden.

BMF, Schreiben v. 29.04.2024 - III C 3 - S 7117-j/21/10002 :114.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de