Aktuelle Rechtsentwicklung
Krankenhaus kann als Subunternehmer befreit tätig sein
Wenn ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus durch seine Ärzte in einem zugelassenen Krankenhaus Heilbehandlungsleistungen für dieses Krankenhaus an den Patienten erbringt, können diese nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sein. Bei der Gestaltung der Kooperation ist darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit vom Finanzamt nicht als Personalgestellung eingestuft werden kann.
BFH, Urteil v. 18.10.2023 XI R 18/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de