Aktuelle Rechtsentwicklung

zurück zur Übersicht

zurück (6 - 10)

Krankenhaus kann als Subunternehmer befreit tätig sein

Wenn ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus durch seine Ärzte in einem zugelassenen Krankenhaus Heilbehandlungsleistungen für dieses Krankenhaus an den Patienten erbringt, können diese nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit sein. Bei der Gestaltung der Kooperation ist darauf zu achten, dass die Zusammenarbeit vom Finanzamt nicht als Personalgestellung eingestuft werden kann.

BFH, Urteil v. 18.10.2023 XI R 18/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de