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Steuerfreiheit eines Denkmals umfasst auch die WC-Anlage

Für den umsatzsteuerbefreiten Betrieb eines Museums mit einem Denkmal ist eine WC-Anlage im Gegensatz zu einer Cafeteria und einem Parkplatz ein unerlässlicher Nebenbetrieb, der daher von der Steuerbefreiung mit umfasst wird.

BFH, Beschluss v. 18.10.2023 - XI B 41/23 (AdV).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de