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Mitgliederversammlung per Telefonkonferenz zulässig

Die Satzung kann regeln, dass der Vorstand nach seinem Ermessen im Einzelfall die Veranstaltungsform der Mitgliederversammlung - Präsens, Video- oder Telefonkonferenz - festlegt ("Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen finden per Video oder Telefonkonferenz statt.").

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2024 - 3 Wx 69/24.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de