Aktuelle Rechtsentwicklung
Mitgliederversammlung per Telefonkonferenz zulässig
Die Satzung kann regeln, dass der Vorstand nach seinem Ermessen im Einzelfall die Veranstaltungsform der Mitgliederversammlung - Präsens, Video- oder Telefonkonferenz - festlegt ("Virtuelle oder hybride Mitgliederversammlungen finden per Video oder Telefonkonferenz statt.").
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.07.2024 - 3 Wx 69/24.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de