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Kein Mitglieder-Austausch durch schlichte Satzungsänderung

Ein zum Ausschluss des wesentlichen Mitgliederbestandes führender Satzungsänderungsbeschluss bedarf der Zustimmung aller davon betroffenen Mitglieder.

OLG Frankfurt, Beschluss v. 10.01.2017 - 20 W 162/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de