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Vereinslöschung einer Elterninitiative zum Betrieb einer Kindertagesstätte

Nach Auffassung des KG ist eine bisher als Verein tätige Elterninitiative einer Kindertagesstätte mit 25 Plätzen wegen wirtschaftlicher Tätigkeit aus dem Vereinsregister zu löschen.

KG Berlin, Beschluss v. 11.04.2016 - 22 W 40/15; ebenso KG Berlin, Beschluss v. 16.02.2016 - 22 W 71/15


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de