Aktuelle Rechtsentwicklung
Mitgliederhaftung bei nicht eintragungsfähiger Vereinstätigkeit
Bei einem wegen wirtschaftlicher Betätigung nicht im Vereinsregister eingetragenen Verein sollen die Vereinsmitglieder für alle Schulden des Vereins persönlich haften.
LSG Bln-Brandenbg, Urteil v. 11.03.2016 - L 1 KR 377/14
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de