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Mitgliederhaftung bei nicht eintragungsfähiger Vereinstätigkeit

Bei einem wegen wirtschaftlicher Betätigung nicht im Vereinsregister eingetragenen Verein sollen die Vereinsmitglieder für alle Schulden des Vereins persönlich haften.

LSG Bln-Brandenbg, Urteil v. 11.03.2016 - L 1 KR 377/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de