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Trägerverein für Reintegrationsbetrieb soll nicht eintragungsfähig sein

Ein auf die gesellschaftliche Reintegration von Langzeitarbeitslosen gerichteter gemeinnütziger Verein soll wegen der wirtschaftlichen Ausrichtung nicht im Vereinsregister eintragungsfähig sein.

LSG Bln-Brandenbg, Urteil v. 11.03.2016 - L 1 KR 377/14


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de