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Notbestellung des Vorstands bei Verbot zur Amtsausführung

Erforderliche Mitglieder des Vorstandes fehlen auch dann, wenn sie aus Rechtsgründen gehindert sind, ihr Amt wahrzunehmen. Ein vereinsinternes (einstweiliges) Verbot der Amtsausübung löst daher die Pflicht zur Notbestellung aus, wenn sämtliche Vorstandsmitglieder betroffen sind und ein dringender Fall zur Behebung der Führungslosigkeit gegeben ist.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 08.06.2023 - 7 W 67/23 (AWO).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de