Aktuelle Rechtsentwicklung
Keine Eintragung eines Vereins mit gesetzeswidrigen Zielen
Ein Verein mit der satzungsmäßigen Tätigkeit, unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen durch Studierende unter Anleitung beruflich vorgebildeter und erfahrener Praktiker für Studenten zu erbringen ("Tax Law Clinic"), kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nicht in das Vereinsregister eingetragen werden.
BGH, Beschluss v. 28.3.2023 - II ZB 11/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de