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Keine allgemeine Beschwerdebefugnis der Mitglieder

Vereinsmitglieder können gegen Entscheidungen des Vereinsregisters nur dann Beschwerde einlegen, wenn sie eine unmittelbare Beeinträchtigung in einem eigenen materiellen Recht geltend machen können. Die Löschung eines Vorstandsmitglieds aus dem Vereinsregister wegen dessen angeblich abgelaufener Amtszeit kann ein Vereinsmitglied daher nicht gegenüber dem Vereinsregister durchsetzen.

OLG Köln, Beschluss v. 04.08.2022 - 2 Wx 136/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de