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Satzung muss Grund und Höhe von Umlagen regeln

Ein Mitglied muss die mit dem Vereinsbeitritt verbundenen Lasten überschauen können. Daher müssen sich die Gründe sowie die Höhe der Umlage - ggf. auch in Gestalt einer Obergrenze - im Regelfall aus der Satzung ergeben.

OLG München, Beschluss v. 28.06.2022 34 Wx 153/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de