Aktuelle Rechtsentwicklung
Satzung muss Grund und Höhe von Umlagen regeln
Ein Mitglied muss die mit dem Vereinsbeitritt verbundenen Lasten überschauen können. Daher müssen sich die Gründe sowie die Höhe der Umlage - ggf. auch in Gestalt einer Obergrenze - im Regelfall aus der Satzung ergeben.
OLG München, Beschluss v. 28.06.2022 34 Wx 153/22.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de