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Satzung kann Vorstandsbestellung anderem Organ zuweisen

Wenn die Satzung statt der Mitgliederversammlung einem anderen Vereinsorgan die Kompetenz zur Bestellung des Vorstandes zuweist, muss das Bestellungsverfahren nicht detailliert in der Satzung, sondern kann dies auch in der Geschäftsordnung des Bestellungsorgans geregelt werden.

OLG Brandenburg, Beschluss v. 20.04.2022 - 7 W 44/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de