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Kein Ausschluss wegen der Aufdeckung von Missständen

Wegen der Aufdeckung von Missständen kann ein Mitglied grundsätzlich nicht, jedenfalls nicht ohne sorgfältiger Abwägung, aus einer Körperschaft - hier einer Freiwilligen Feuerwehr - ausgeschlossen werden.

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 14.03.2022 - 4 MB 71/21


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de