Aktuelle Rechtsentwicklung
Kein Ausschluss wegen der Aufdeckung von Missständen
Wegen der Aufdeckung von Missständen kann ein Mitglied grundsätzlich nicht, jedenfalls nicht ohne sorgfältiger Abwägung, aus einer Körperschaft - hier einer Freiwilligen Feuerwehr - ausgeschlossen werden.
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 14.03.2022 - 4 MB 71/21
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de