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Enthaltung hindert keine einstimmige Beschlussfassung

Stimmberechtigte enthalten sich im Fall einer Stimmenthaltung ihrer Stimme in dem Sinne, dass sie gerade keine Stimme abgeben (so auch EuGH, Urteil vom 3.6.2021 - C-650/18), so dass sie eine einstimmige Beschlussfassung nicht hindern.

OVG Lüneburg, Urteil v. 11.10.2023 - 10 LC 117/22.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de