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Vereinssatzung muss die Vereinsautonomie beachten

Die Rechte der Vereinsmitglieder dürfen nicht so umfassend beschränkt sein, dass diese von den wesentlichen Entscheidungen des Vereins ausgeschlossen sind. Das Wesen des Vereins als ein Zusammenschluss zur gemeinsamen Verfolgung eines bestimmten Zwecks durch die Gesamtheit seiner Mitglieder muss gewahrt bleiben. Entscheidungen über wesentliche Vereinsangelegenheiten dürfen daher keinem auf Profit ausgerichteten Wirtschaftsunternehmen übertragen werden.

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2021 - 3 Wx 67/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de