Aktuelle Rechtsentwicklung
Gewerbeordnung ist auf Vereine anwendbar
Auf eine mit Gewinnerzielung im Rahmen des Nebenzweckprivilegs ausgeübte Tätigkeit eines Idealvereins ist die Gewerbeordnung anwendbar.
Sächsisches OVG, Beschluss v. 07.06.2021 - 6 B 324/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de