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Grenzüberschreitender Formwechsel nicht ausgeschlossen

Grundsätzlich kann ein Verein aus einem anderen EU-Staat in Deutschland im Wege des grenzüberschreitenden Formwechsels im Vereinsregister eingetragen werden.

KG Berlin, Beschluss v. 27.11.2020 - 22 W 13/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de