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Corona: Minderheitsbegehren sind weiterhin möglich

Auch zur Zeit der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden behördlichen Einschränkungen für Präsensveranstaltungen können Vereinsmitglieder ein Minderheitenbegehren auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchsetzen.

OLG München, Beschluss v. 23.11.2020 - 31 Wx 405/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de