Aktuelle Rechtsentwicklung
Corona: Minderheitsbegehren sind weiterhin möglich
Auch zur Zeit der COVID-19-Pandemie und der daraus resultierenden behördlichen Einschränkungen für Präsensveranstaltungen können Vereinsmitglieder ein Minderheitenbegehren auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durchsetzen.
OLG München, Beschluss v. 23.11.2020 - 31 Wx 405/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de