Aktuelle Rechtsentwicklung
Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen
Die Namensänderung eines im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieds ist über den Notar beim Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung anzumelden.
OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.08.2020 - I-3 Wx 134/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de