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Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen

Die Namensänderung eines im Vereinsregister eingetragenen Vorstandsmitglieds ist über den Notar beim Vereinsregister in öffentlich beglaubigter Form zur Eintragung anzumelden.

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.08.2020 - I-3 Wx 134/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de