Aktuelle Rechtsentwicklung

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Vorstand muss Administrationsrechte herausgeben

Die Herausgabepflicht des Vorstandes nach Ablauf des Vorstandsamts umfasst alle bei der Tätigkeit für den Verein erzielten Vorteile und Rechte einschließlich Online-Konten wie beispielsweise einem für das Vereinsleben auf dem Namen des Vorstands angelegten Facebook- Account, der keinen substanziellen privaten Anteil aufweist.

LG Frankfurt, Urteil v. 24.07.2020 - 2-15 S 187/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de