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Beschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung

Ein "einfaches" Vereinsmitglied kann beim Vereinsregister gegen Registereintragungen nur dann Beschwerde einlegen, wenn es durch die behauptete Unrichtigkeit in eigenen Rechten beeinträchtigt ist.

KG Berlin, Beschluss v. 20.07.2020 - 22 W 8/20.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de