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Präambel ist bei der Auslegung der Satzung einzubeziehen

Entgegen verbreiteter Auffassung ist die Präambel einer Vereinssatzung kein rechtliches "Nullum", sondern bei der Auslegung der Satzungsbestimmungen mit heranzuziehen.

OLG München, Beschluss v. 04.10.2023 - 31 Wx 153/23 e (Cannabisverein).


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de