Aktuelle Rechtsentwicklung
Schlussbilanz für Verschmelzung von Vereinen erforderlich
Bei nicht bilanzierungspflichtigen Vereinen kann deren Verschmelzung dennoch nur dann im Register eingetragen und damit rechtswirksam werden, wenn eine den handelsrechtlichen Anforderungen entsprechende Schlussbilanz vorgelegt wird (§ 17 Abs. 2 UmwG).
OLG Köln 10.02.2020 - 2 Wx 28/20.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de