Aktuelle Rechtsentwicklung
Unerfüllbare Mehrheitsquoren sind unwirksam
Eine Satzungsregelung mit einem aus tatsächlichen Gründen unerfüllbaren Anwesenheitsquorum zur Satzungsänderung ist unwirksam. Stattdessen gilt die gesetzliche Regelung.
OLG München, Beschluss v. 30.01.2020 - 31 Wx 371/19.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de