Aktuelle Rechtsentwicklung

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Herausgabeanspruch auf vollständige Mitgliederliste?

Da ein Vereinsvorstand seine Kommunikationsvorteile gegenüber einer vereinsinternen Opposition missbrauchte, wurde er unter Verletzung des Grundsatzes der Datenspar-samkeit auf Herausgabe der Anschriften und eMail-Adressen aller ca. 20.000 Vereinsmitglieder verurteilt. Es dürfte wohl noch Jahre dauern, bis sich die deutschen Zivilrichter mit dem Sinn und Zweck des Grundsatzes der Datensparsamkeit vertraut machen und zurückhaltender entscheiden.

AG Hannover, Urteil v. 13.02.2019 - 435 C 10856/18.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de