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Vorstandshaftung bei unzutreffenden Steuererklärungen

Zu den steuerlichen Pflichten eines Vereinsvorstandes gehört insbesondere die rechtzeitige Abgabe von sorgfältig erstellten Steuererklärungen. Hierzu hat der Vereinsvorstand die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit fortlaufend zu prüfen.

BFH, Urteil v. 12.06.2018 - VII R 2/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de