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Aufnahmeanspruch bei Spitzenverbänden

Wenn die Mitgliedschaft in einem Verein aufgrund seiner Funktion, z.B. wegen seiner Normierung als offizieller Spitzenverband, wichtige Ressourcenzugänge eröffnet, besteht auch dann ein Aufnahmeanspruch, wenn sachlich nicht zwingende Satzungsbestimmungen einer Aufnahme entgegenstünden.

LG München, Urteil v. 25.04.2018 - 37 O 7111/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de