Aktuelle Rechtsentwicklung
Kein allgemeiner Gleichbehandlungsanspruch gegenüber Vereinen
Der Gleichheitsgrundsatz zwingt Vereine nicht, Jedermann Zutritt zu ihren Einrichtungen (z.B. Fußballstadion) zu gewähren. Falls Vereine eine marktbeherrschende Stellung haben, müssen sie aber das Willkürverbot beachten.
BVerfG, Beschluss v. 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de