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Keine Durchgriffshaftung bei Zuschussveruntreuung

Ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied kann in der Regel nicht persönlich unmittelbar vom Zuschussgeber für die Rückzahlung der von einem Vereinsmitarbeiter veruntreuten Zuschussmittel in Anspruch genommen werden.

VG Bremen, Urteil v. 22.03.2018 - 5 K 343/17.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de