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Einzelne Vereinsmitglieder können eine Ausgliederung nicht verhindern

Die aktienrechtliche Hauptversammlungszuständigkeit für Grundlagengeschäfte wie einer Ausgliederung von Betriebstätigkeiten kann nicht auf das Vereinsrecht übertragen werden. Einzelne Vereinsmitglieder können eine Ausgliederung von Betrieben daher nicht gerichtlich verhindern.

OLG Celle, Beschluss v. 12.12.2017 - 20 W 20/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de