Aktuelle Rechtsentwicklung

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Mitgliederversammlung an Satzungskompetenzen gebunden

Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand nicht durch Mehrheitsbeschluss Weisungen in Angelegenheiten erteilen, die nach der Satzung in die Kompetenz des Vorstands fallen.

OLG Celle, Beschluss v. 28.08.2017 - 20 W 18/17


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de