Aktuelle Rechtsentwicklung

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Mitgliederversammlung ist bei nicht geregelten Kompetenzen zuständig

Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht in der Satzung oder durch Gesetz (wie die Vertretungskompetenz des Vorstandes nach § 26 BGB) einem anderen Vereinsorgan ausdrücklich zugewiesen sind.

OLG München, Urteil v. 26.07.2017 - 20 U5009/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de