Aktuelle Rechtsentwicklung
sortiert nach Datum, aktuellste Urteile zuerst
Vereinsrecht (56 - 60)
- Namensänderung des Vorstandes ist einzutragen
- Vorstand muss Administrationsrechte herausgeben
- Umfängliche Prüfungsbefugnis des Vereinsregisters
- Beschwerdebefugnis nur bei eigener Rechtsbeeinträchtigung
- Eingetragener Vorstand ist immer einberufungsbefugt
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de