Aktuelle Rechtsentwicklung
Corona: Anspruch auf Herabsetzung der Miete/Pacht
Soweit sich staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie gravierend auf die Einnahmen des Mieters/Pächters ausgewirkt haben und nicht durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen aufgefangen wurden, kann dies unter umfassender Abwägung der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine angemessene Miet-/Pachtkürzung rechtfertigen.
BGH, Urteil v. 12.01.2022 - XII ZR 8/21.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de