Aktuelle Rechtsentwicklung
EU-Recht erfordert keine allgemeine Ausschreibung der Rettungsdienste
Unionsrechtlich kann jeder Mitgliedsstaat sein Gesundheitswesen nach eigenem Ermessen ausgestalten und die Auftrags-vergabe auf gemeinnützige Rechtsträger begrenzen.
EuGH, Urteil v. 11.12.2014, C-113/13, Tz 55
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de