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Zusendung unverlangter E-Mail unzulässig

Bereits die einmalige Zusendung einer E-Mail mit Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist grundsätzlich unzulässig.

BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de