Aktuelle Rechtsentwicklung
Zusendung unverlangter E-Mail unzulässig
Bereits die einmalige Zusendung einer E-Mail mit Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ist grundsätzlich unzulässig.
BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de