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Kein Vergaberecht bei Grundstücksverkauf

Das von einem Träger der öffentlichen Verwaltung für einen Grundstücksverkauf selbst gewählte 'Bieterverfahren' unterliegt nur sehr eingeschränkt vergaberechtlichen Grundsätzen. Zu beachten sind vorrrangig die Gebote der Gleichbehandlung, Transparenz und Rücksichtnahme.

BGH, Urteil vom 22. Februar 2008 - V ZR 56/07


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de