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Ausschreibung darf Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugen

Wenn soziale Belange berücksichtigt werden sollen, wie z.B. bei einer bevorzugten Auftragsvergabe an eine Werkstatt für behinderte Menschen, muss dies aus der Ausschreibung hervorgehen.

BGH, Urteil vom 07. November 2006 - KZR 2/06


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de