Aktuelle Rechtsentwicklung
Vortäuschen gemeinnütziger Tätigkeit wettbewerbswidrig
Ein als gemeinnützig anerkannter Verein kann von im gleichen Tätigkeitsfeld gewerblich tätigen Wettbewerbern verlangen, nicht die Gemeinnützigkeit vorzutäuschen.
OLG München, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 3088/05
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de