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Vortäuschen gemeinnütziger Tätigkeit wettbewerbswidrig

Ein als gemeinnützig anerkannter Verein kann von im gleichen Tätigkeitsfeld gewerblich tätigen Wettbewerbern verlangen, nicht die Gemeinnützigkeit vorzutäuschen.

OLG München, Urteil vom 23. Februar 2006 - 6 U 3088/05


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de