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Werbung mit Sponsorleistungen nur in Extremfällen wettbewerbswidrig

Werbung darf im Regelfall an das soziale Verantwortungsgefühl, die Hilfsbereitschaft, das Mitleid oder Umweltbewusstsein auch ohne direkten Bezug zum beworbenen Produkt anknüpfen.

BGH, Urteil vom 22. September 2005 - I ZR 55/02


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de