Aktuelle Rechtsentwicklung
Zahlungen für gemeinwirtschaftlichen Pflichten sind keine Beihilfe
Öffentliche Zuschüsse unterliegen nicht dem europäischem Beihilfeverbot, soweit sie im wirtschaftlich notwendigem Umfang - einschließlich eines angemessenen Gewinnaufschlags - als Gegenleistung für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen gezahlte werden.
EuGH, Urteil vom 24. Juli 2003 - C 280/00
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de