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Kein Ausschluss gemeinnütziger Träger von Ausschreibungen

Gemeinnützige Rechtsträger dürfen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht wegen ihrer Gemeinnützigkeit benachteiligt werden.

EuGH, Urteil v. 11.06.2020 - C-219/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de