Aktuelle Rechtsentwicklung
Spitzenverbände und Mitgliedsvereine sind beihilferechtlich ein Unternehmen
Ein Spitzenverband (Dachverband) und seine rechtlich selbständigen Mitgliedsvereine sind beihilferechtlich hinsichtlich ihrer (wettbewerbsbeeinträchtigenden) Marktstellung als ein einziges Unternehmen zu betrachten.
OVG Berlin-BB., Urteil v. 18.12.2017 - 6 B 3.17
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de