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Zuschussfinanzierte Rechtsträger müssen Vergaberecht beachten

Überwiegend aus öffentlichen Mitteln zuschussfinanzierte gemeinnützige Rechtsträger müssen bei eigenen Auftragsvergaben unbedingt das Vergaberecht beachten.

Vgl. OLG Celle, Beschluss v. 13.10.2016 - 13 Verg 6/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de