Aktuelle Rechtsentwicklung
Direktvergabe sozialer Dienste an Freiwilligenorganisationen zulässig
Nationale Regelungen dürfen vorsehen, dass Dienstleistungen des Sozial- und Gesundheitswesens ohne Ausschreibung an durch freiwilliges Engagement geprägte Organisationen vergeben werden können.
EuGH, Urteil v. 28.01.2016 - C-50/14, CASTA
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de