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Keine Übertragung von Zuschussmitteln in Folgejahre

Der Zuwendungsgeber darf, auch wenn sich eine Projektförderung über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, einen haushalts-jährlichen qualifizierten Verwendungsnachweis fordern und in dem Haushaltsjahr nicht verbrauchte Zuschussmittel bereits während der Laufzeit des Projektes zurückfordern.

OVG Thüringen, Urteil v. 24.6.2022 - 1 KO 285/19.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de