Aktuelle Rechtsentwicklung
'Überbrückungshilfe' auch für gemeinnützige Rechtsträger
Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von sogenannten Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Corona-bedingtem Umsatzausfall von mindestens 40 %.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html.
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de