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'Überbrückungshilfe' auch für gemeinnützige Rechtsträger

Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von sogenannten Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Corona-bedingtem Umsatzausfall von mindestens 40 %.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html.


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de