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Insolvente Rechtsträger dürfen von Zuwendungen ausgeschlossen werden

Der Ausschluss insolventer Rechtsträger von öffentlichen Subventionen steht nicht im Widerspruch zum Gleichheitssatz und ist daher zulässig.

OVG Lüneburg, Urteil v. 15.11.2016 - 8 LB 58/16


Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de