Aktuelle Rechtsentwicklung
Insolvente Rechtsträger dürfen von Zuwendungen ausgeschlossen werden
Der Ausschluss insolventer Rechtsträger von öffentlichen Subventionen steht nicht im Widerspruch zum Gleichheitssatz und ist daher zulässig.
OVG Lüneburg, Urteil v. 15.11.2016 - 8 LB 58/16
Autor: Rechtsanwalt Steuerberater Thomas von Holt, www.vonHolt.de